Grenzgänger Deutschland ↔ Schweiz

Vorsorge für
Grenzgänger Schweiz

AHV, Pensionskasse, deutsche Ansprüche und private Vorsorge: Wir zeigen dir, wie aus einzelnen Bausteinen ein verständliches Gesamtkonzept wird.

DECHEine Entscheidung.
Zwei Systeme.

Zwei Länder verbindenAnsprüche in Deutschland und der Schweiz gemeinsam betrachten

Lücken erkennenAlter, Berufsunfähigkeit und Familie mitdenken

Langfristig planenStellenwechsel, Rückkehr und Ruhestand berücksichtigen

Persönlich eingeordnet

Deine Altersvorsorge endet nicht an der Grenze.

Mit dem Arbeitsbeginn in der Schweiz entstehen neue Vorsorgebausteine. Gleichzeitig bleiben häufig deutsche Ansprüche bestehen. AHV, Pensionskasse, Freizügigkeit und private Lösungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine gute Planung beginnt deshalb mit einer Bestandsaufnahme – nicht mit einem einzelnen Produkt.

01

AHV und gesetzliche Rente

Versicherungszeiten in Deutschland und der Schweiz können später nebeneinanderstehen. Beide Systeme prüfen Ansprüche nach ihren Regeln. Frühzeitige Kontenklärung schafft Überblick.

02

Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ergänzt die AHV. Leistungen, Sparanteile und Risikoschutz hängen von Vorsorgeeinrichtung, Lohn und Arbeitgeberplan ab.

03

Freizügigkeitsleistung

Beim Verlassen einer Pensionskasse wird das angesparte Guthaben nach den gesetzlichen Regeln übertragen oder auf einer Freizügigkeitslösung weitergeführt. Auszahlungsmöglichkeiten sind eingeschränkt und vom Einzelfall abhängig.

04

Säule 3a und private Vorsorge

Steuerlich gebundene Schweizer Vorsorge ist für Grenzgänger nicht in jeder Situation gleich nutzbar oder gleich vorteilhaft. Wohnsitz, Steuerstatus und spätere Pläne müssen vorher geprüft werden.

05

Arbeitskraft und Familie

Altersvorsorge allein reicht nicht. Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Todesfall können Einkommen und Familie früh treffen. Arbeitgeberleistungen und private Lücken gehören in dieselbe Analyse.

06

Rückkehr und Ruhestand

Ein späterer Wechsel nach Deutschland, ein Wohnsitz in der Schweiz oder Ruhestand in einem dritten Land verändert die Planung. Währung, Steuern, Krankenversicherung und Auszahlungsform sollten früh mitgedacht werden.

Unser Vorgehen

Erst verstehen.
Dann entscheiden.

Wir betrachten deine Ausgangslage, erklären die Zusammenhänge verständlich und halten die nächsten Schritte nachvollziehbar fest.

  1. 1
    Ansprüche erfassenDeutsche Renteninformation, AHV und Pensionskassenausweis zusammentragen.
  2. 2
    Versorgung berechnenVoraussichtliche Leistungen und finanzielle Ziele gegenüberstellen.
  3. 3
    Lücken priorisierenExistenzielle Risiken vor zusätzlichem Sparen absichern.
  4. 4
    Konzept regelmäßig prüfenBei Stellenwechsel, Familie, Umzug und Gehaltsänderung aktualisieren.
Björn Vollmer, Grenzgänger Experte

Deutschland und Schweiz qualifiziert

Beratung aus Erfahrung.

Björn Vollmer ist seit 1999 in der Branche tätig und hat mehr als 20.000 Beratungen durchgeführt. Seine Qualifikationen in Deutschland und der Schweiz helfen dabei, Entscheidungen nicht nur aus Sicht eines einzelnen Versicherungssystems zu betrachten.

Versicherungsfachmann DMA – DEVersicherungsfachmann VBV – CHKrankenversicherungsfachmann – CHEhemaliger IHK-Prüfer

Häufig gefragt

Klare Antworten für Grenzgänger.

Verliere ich meine deutsche Rente, wenn ich in der Schweiz arbeite?+

Bereits erworbene Ansprüche gehen grundsätzlich nicht allein durch den Arbeitsortwechsel verloren. Die spätere Leistung wird nach den jeweiligen Regeln geprüft.

Was passiert mit der Pensionskasse beim Jobwechsel?+

Das Guthaben wird regelmäßig an die neue Vorsorgeeinrichtung oder eine Freizügigkeitslösung übertragen.

Kann ich die Pensionskasse auszahlen lassen?+

Auszahlungen sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich und sollten steuerlich sowie langfristig geprüft werden.

Ist die Säule 3a für Grenzgänger sinnvoll?+

Das hängt von Steuerstatus, Wohnsitz, Einkommen und Zukunftsplänen ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht seriös.

Wie oft sollte ich meine Vorsorge prüfen?+

Mindestens bei Stellenwechsel, Heirat, Kindern, Immobilienkauf, deutlicher Gehaltsänderung oder geplantem Umzug.

Kostenloses Erstgespräch

Deine Situation.
Persönlich geklärt.

In Schopfheim, nach Vereinbarung in Lörrach-Brombach oder digital. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar.

Erstgespräch anfragen →Telefon: 07621 935 99 05